Rechtsanwaltskanzlei Angelika Weiler

ZwangsVollstreckung

Bei einer immer schlechteren Zahlungsmoral ist die Realisierung Ihrer Forderungen schwierig. Nur die Kenntnis aller Vollstreckungs-möglichkeiten macht unsere Kanzlei erfolgreich im Kampf um Ihr Geld. Wir helfen dabei, eine individuelle Lösung zu finden und juristisch korrekt durchzu-setzen.


 
Jetzt brauche ich meinen Anwalt.
 

Ob geschäftlich oder privat, Ihre offenen Forderungen sollen realisiert werden. An erster Stelle steht hierbei, Ihre Forderungen gerichtlich festlegen zu lassen, denn so ein „Titel“ hat, in der Regel, eine Gültigkeit von 30 Jahren.

So haben Sie die Sicherheit das Ihr Anspruch, auch für einen langen Zeitraum durchsetzbar ist.

Im Rahmen der Zwangsvollstreckung suchen wir stets nach einer optimalen Möglichkeit. Vollstreckbar sind neben Geldforderungen auch sogenannte „Handlungen“. Hier werden nicht erbrachte Leistungen durch ein Drittunternehmen übernommen. Die Kosten trägt hier der Schuldner.

Neben den bekannten Maßnahmen, mit Pfändungen und Gerichtsvollzieher, gehört auch die Durchführung von Zwangsversteigerungen, Grundbuch-vollstreckungen, und als letztes Mittel, die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung, zu unseren Aufgaben.

E-Mail:  a.weiler@recht-in-nb.de  Telefon:  0395 55 84 284  Fax:  0395 55 84 286