Rechtsanwaltskanzlei Angelika Weiler
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Mietrecht
Das Mietverhältnis zwischen Vermieter und Mieter ist leider nicht immer völlig unkompliziert; bisweilen tauchen Probleme auf, die schnell für Verwirrung sorgen. Der Mietvertrag hilft auch nicht immer weiter und die Rechts-sprechung mit Ihren Urteilen , ist nicht leicht zu verstehen. Mieter und Vermieter haben aber bestimmte Rechte und Pflichten.
Beratungsstelle des Mieterbeistandes e.V.
E-Mail: a.weiler@recht-in-nb.de Telefon: 0395 55 84 284 Fax: 0395 55 84 286
Reparaturen, Veränderungen und Modernisierung gehören nicht zu alltäglichen Be-
langen, mit denen Mieter und Vermieter sich beschäftigen müssen.
Doch sie kommen vor. Müssen Reparaturen vorgenommen werden, wünscht man
sich bauliche Veränderungen oder soll die Wohnung moderner werden, sind für diese
Punkteregeln aufgestellt worden, die einerseits die Interessen der Vermieter berück-
sichtigen, andererseits aber auch Mieter schützen.
Die Betriebskosten oder Nebenkosten werden nicht umsonst als "zweite Miete" be-
zeichnet. Sie haben in den vergangenen Jahren weitaus deutlicher angezogen als
die eigentliche Miete. Das heißt, die Betriebskosten werden, auf Dauer betrachtet,
ein immer wichtigerer Faktor.
Alles hat ein Ende. Das gilt auch für einen Mietvertrag. Der Mieter der kündigen
möchte, hat sich lediglich an die geltenden Fristen zu halten und die Wohnung zum
Auszug gemäß den Vereinbarungen im Vertrag zu verlassen. Auf der anderen Seite
steht der Vermieter. Ihm wird es nicht ganz so leicht gemacht, eine Kündigung aus-
zusprechen. Anders sieht es aus, wenn es sich lediglich um einen befristeten Vertrag
handelt, der ohne Kündigung von einer der beiden Seiten schlichtweg ausläuft