Rechtsanwaltskanzlei Angelika Weiler

Arbeitsrecht

Jetzt brauche ich meinen Anwalt.

Gleich ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, jeder weiß um die Komplexität dieser Materie.

Der Gesetzgeber trägt durch umfang-reiche und Gesetzesänderungen hierzu sein Übriges bei. Von der Begründung des Arbeits-verhältnisses bis hin zu seiner Beendigung bietet das Arbeitsrecht zahlreiche Stolpersteine. Streitigkeiten in diesem Bereich sind für beide Seiten besonders unangenehm, da sie regelmäßig auch die Persönlichkeit der Betroffenen berühren und sogar die Existenz gefährden können.


 

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Von großer Bedeutung ist die Frage, wann und unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitsverhältnis endet, insbesondere unter welchen Umständen es von Arbeitgeber oder Arbeitnehmer einseitig beendet werden kann. Während befristete Arbeitsverhältnisse in der Regel automatisch enden, müssen unbefristete Arbeitsverhältnisse beendet werden. Die Anfechtung und die Kündigung  können den Arbeitsvertrag einseitig beenden. Bei  einem Aufhebungsvertrag endet es regelmäßig im beiderseitigem Einvernehmen.

Die Abmahnung ist wie eine "rote Karte", die der Arbeitgeber ziehen kann, wenn er mit der Leistung oder dem Verhalten des Arbeitnehmers nicht zufrieden ist. Sie ist mehr als eine bloße Ermahnung des Arbeitnehmers. Gegenstand einer Abmahnung können alle arbeitsvertraglichen Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers sein, die im Zusammenhang mit der Erbringung der ihm übertragenen Aufgaben stehen, aber nicht jedes Verhalten eines Arbeitnehmers rechtfertigt eine Abmahnung.


Mit dem Arbeitsvertrag werden die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers festgelegt. Dies mag sich auf den ersten Blick zunächst als nicht besonders schwierig darstellen, und bei der Gestaltung des Arbeitsvertrages gilt grundsätzlich der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Die Vertragsfreiheit findet allerdings ihre Grenzen in den Gesetzen,  Tarifverträgen, u.a.. Soweit es sich um zwingende Vorschriften handelt, kann auch hiervon auch nicht im Einvernehmen mit dem Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag abgewichen werden.